Was ist Anschlussfinanzierung?
**Anschlussfinanzierung** bezeichnet die Weiterfinanzierung eines Immobiliendarlehens nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist. Da nur wenige Darlehensnehmer ihre Immobilie innerhalb von 10–15 Jahren vollständig tilgen, bleibt in der Regel eine Restschuld offen. Diese muss zu neuen Konditionen weiterfinanziert werden. ## Drei Wege der Anschlussfinanzierung 1. **Prolongation**: Verlängerung bei der bisherigen Bank. Einfach, aber oft teurer – laut FMH-Finanzberatung lagen Prolongationsangebote 2025 durchschnittlich 0,2–0,5 Prozentpunkte über Marktkonditionen. 2. **Umschuldung**: Wechsel zu einer neuen Bank. Erfordert Grundschuldabtretung oder Neueintragung (Kosten ca. 0,2 % der Darlehenssumme), spart aber häufig Zinsen. 3. **Forward-Darlehen**: Vorzeitige Zinssicherung bis zu 66 Monate vor Ablauf. Sinnvoll bei erwartbar steigenden Zinsen – Forward-Aufschlag ca. 0,01–0,03 % pro Monat Vorlaufzeit (Stand 2026). > **Hinweis:** Kreditnehmer haben nach § 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Zinsbindung, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Dadurch entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Wahl der richtigen Option hängt von Zinsentwicklung, Restschuld und persönlicher Risikobereitschaft ab. Eine strukturierte Vergleichsanalyse 12–18 Monate vor Ablauf ist empfehlenswert.