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iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan: Leitfaden für Eigentümer 2026

⏱ 5 Min Lesezeit · Veröffentlicht: 2026-05-10

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom BAFA gefördertes Planungsinstrument für die schrittweise energetische Sanierung von Wohngebäuden. Er zeigt Eigentümern, welche Maßnahmen wann wirtschaftlich und technisch sinnvoll sind – und erhöht gleichzeitig die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte (Stand 2026). Die Erstellung erfolgt durch einen zertifizierten Energieberater; die BAFA-Förderung übernimmt 80 Prozent der Kosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Für Eigentümer im Raum Mainz, Wiesbaden und Frankfurt ist der iSFP besonders relevant, wenn sie ihre Immobilie über mehrere Jahre hinweg sanieren und die Finanzierung in einzelnen Schritten planen möchten. Dieser Leitfaden erklärt Ablauf, Kosten, Bonus-Regelungen und die Verknüpfung mit der Modernisierungsfinanzierung.

Was ist ein iSFP und welche Vorteile bringt er?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein strukturiertes Sanierungskonzept, das von einem zertifizierten Energieberater erstellt wird. Er analysiert den energetischen Ist-Zustand Ihres Wohngebäudes und entwickelt einen Schritt-für-Schritt-Plan für Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von typischerweise 15 Jahren (Stand 2026). Das Besondere: Die Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt, sodass Sie nicht zwingend alles auf einmal umsetzen müssen, sondern flexibel nach Budget und Lebenssituation vorgehen können.

Seit 2024 erhalten Sie für Maßnahmen, die im iSFP empfohlen werden, einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zur Basisförderung — sowohl bei der KfW-Heizungsförderung (KfW 458) als auch bei energetischen Einzelmaßnahmen über das BAFA BEG EM. Die Erstellung des iSFP selbst wird über die BAFA Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst (maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, 1.700 Euro für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten, Stand 2026). Der Eigenanteil liegt damit bei unter 500 Euro für ein Einfamilienhaus.

Ablauf und Erstellung: So entsteht Ihr iSFP

Die Erstellung eines iSFP gliedert sich in vier Phasen. Zunächst vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet ist (www.energie-effizienz-experten.de). Der Berater erfasst Gebäudedaten, prüft Heizungsanlage, Dämmstandards, Fenster, Lüftung und führt ggf. thermografische Messungen durch. Die Bestandsaufnahme dauert bei einem Einfamilienhaus typischerweise 2 bis 4 Stunden.

Anschließend erstellt der Energieberater eine energetische Bilanz nach DIN V 18599 oder vereinfachten Verfahren und simuliert verschiedene Sanierungsszenarien. Dabei werden Kosten, Energieeinsparung, CO₂-Reduktion und Fördermöglichkeiten für jede Maßnahme durchgerechnet. Das Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenplan, der zeigt, welche Reihenfolge wirtschaftlich und bautechnisch sinnvoll ist — etwa erst Dach dämmen, dann Heizung tauschen, zuletzt Fenster erneuern.

  1. Vor-Ort-Begehung durch zertifizierten Energieberater (2–4 Stunden)
  2. Datenerhebung und energetische Berechnung (DIN V 18599)
  3. Erstellung des Fahrplans mit priorisierten Maßnahmen (ca. 2–3 Wochen Bearbeitungszeit)
  4. Abschlussgespräch und Übergabe des iSFP-Dokuments (15–20 Seiten)

Im Abschlussgespräch erläutert der Berater die Ergebnisse und klärt offene Fragen. Sie erhalten ein übersichtliches Dokument mit grafischen Darstellungen, das Sie für spätere Förderanträge verwenden. Die gesamte Erstellung dauert in der Regel 3 bis 5 Wochen ab Vor-Ort-Termin (Stand 2026).

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Kosten und Förderung im Detail

Die Honorare für die Erstellung eines iSFP variieren je nach Gebäudegröße und Komplexität. Für ein Einfamilienhaus liegen die Bruttokosten typischerweise zwischen 1.500 und 2.200 Euro, für ein Zweifamilienhaus bei 1.800 bis 2.500 Euro und für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten zwischen 2.200 und 3.500 Euro (Stand 2026). Diese Kosten umfassen Vor-Ort-Begehung, Datenanalyse, Simulationsberechnungen und das fertige iSFP-Dokument.

Über die BAFA Energieberatung für Wohngebäude erhalten Sie einen Zuschuss von 80 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Gebäude ab drei Wohneinheiten. Der tatsächliche Eigenanteil beträgt damit für ein Einfamilienhaus meist 400 bis 600 Euro. Den Antrag stellt in der Regel der Energieberater selbst über das BAFA-Portal; Sie erhalten eine Auftragsbestätigung und zahlen am Ende nur den reduzierten Betrag.

Kosten und Förderung iSFP (Stand 2026)
GebäudetypBruttokosten (ca.)BAFA-Zuschuss (max.)Eigenanteil (ca.)
Einfamilienhaus1.500–2.200 €1.300 €400–600 €
Zweifamilienhaus1.800–2.500 €1.300 €500–700 €
Mehrfamilienhaus (ab 3 WE)2.200–3.500 €1.700 €600–900 €

Häufige Fehler und rechtliche Fallstricke beim iSFP

Ein häufiger Fehler ist die nachträgliche Erstellung des iSFP. Um den 5-Prozentpunkt-Bonus zu erhalten, muss der Fahrplan vor Vorhabensbeginn vorliegen — das heißt vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für die jeweilige Maßnahme. Wer zuerst die Heizung bestellt und dann den iSFP erstellen lässt, verliert den Bonus. Beauftragen Sie den Energieberater daher immer vor konkreten Planungen für Einzelmaßnahmen.

Ein weiterer Stolperstein: Abweichungen vom iSFP bei der Umsetzung. Die tatsächlich durchgeführte Maßnahme muss mit der im Fahrplan beschriebenen übereinstimmen. Wenn dort etwa eine Luft-Wasser-Wärmepumpe empfohlen wurde, Sie aber eine Sole-Wasser-Wärmepumpe installieren, kann die BAFA oder KfW den iSFP-Bonus streichen. Änderungen sollten Sie vorab mit dem Energieberater abstimmen und ggf. ein Update des Fahrplans beauftragen (Kosten ca. 300–500 Euro, Stand 2026).

  • Nicht zugelassener Berater: Nur in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistete Fachleute dürfen iSFP erstellen
  • Fehlende Unterschrift: Das iSFP-Dokument muss vom Berater rechtsverbindlich unterschrieben sein
  • Veralteter Fahrplan: Bei Maßnahmen-Umsetzung nach mehr als 15 Jahren Erstellung gilt der iSFP-Bonus nicht mehr
  • Unvollständige Dokumentation: Fehlende Bestandspläne oder Energieausweise können zu BAFA-Ablehnungen führen
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